Stimmzettel zur WahlWahlrecht in Deutschland


In Deutschland besitzen alle Bürger und Bürgerinnen ab 18 Jahren das Wahlrecht. Dazu zählen Männer und Frauen, die einen deutschen Pass besitzen.

Erst 1919 wurde in Deutschland das Frauenwahlrecht beschlossen. Wenn du dich dafür interessierst, wann dies in anderen Ländern und Städten geschah, schau die die Tabelle zum Frauenwahlrecht an.

Für bestimmte Ämter sind in der Bundesrepublik Deutschland sind Mindest- bzw. Höchstalter vorgesehen:

  • Bundeskanzler/in: ab 18 Jahren
  • Bundespräsdent/in: Mindestens 40 Jahre
  • Bürgermeister/in: zwischen 25 und 65 Jahre (es gibt unterschiedliche Reglungen in den deutschen Bundesländern)
  • Regierenden Bürgermeister/in von Berlin: ab 21 Jahren
geändert: Samstag, 6. April 2013, 10:33