Worauf muss ich beim Fotografieren achten?
Alle Menschen haben ein „Recht am eigenen Bild“. Das bedeutet, dass ihre Bildnisse nur veröffentlicht werden dürfen, wenn sie damit einverstanden sind. Das gilt natürlich besonders für Aufnahmen aus der Privat- oder Intimsphäre und umso mehr, wenn sie heimlich gemacht wurden. Aber auch „normale“ Fotos von Freunden oder Fremden fallen hierunter, so dass deren ungefragte Veröffentlichung die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt. Etwas anderes gilt nur in engen Grenzen für berühmte Persönlichkeiten (Stars, Politiker) oder wenn öffentliche Ansammlungen von Menschen abgelichtet wurden. Neben der rechtlichen Frage, ob solche Veröffentlichungen zulässig sind, sollte sich jeder vorab überlegen, ob die Gefilmten oder Fotografierten mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Man selbst mag es lustig finden, die Fotos andere derart im Internet einzustellen, so dass sie sich jeder ansehen kann. Dass die Abgelichteten selbst dies unter Umständen nicht so gut finden, lässt sich nachvollziehen, wenn man sich vorstellt, selbst zum Objekt allgemeiner Belustigung oder gar Cyber-Mobbings zu werden. (Zitat: Nina Martinsen) Wenn du also Fotos während der Befragung machst, auf denen die Befragten zu erkennen sind, dann brauchst du ihre Einwilligung, damit du die Fotos hier in die Datenbank laden darfst. Etwas anderes ist es bei Fotos, auf denen nur du uns deine Klassenkameraden zu sehen sind: ihr und eure Eltern haben ja zu Beginn des Kurses zugestimmt.
Fotos auf denen die Personen nicht zu erkennen sind, könnten natürlich verwendet werden. Hier sind zwei Beispiele:
geändert: Donnerstag, 19. Januar 2012, 14:22